Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Alten Gewölbekellers (nachfolgend
Eventlocation/Vermieter genannt) sowie für alle damit verbundenen Leistungen
und Lieferungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder
Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform.
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4 Die Eventlocation übernimmt keine Verantwortung oder Pflichten des
Kunden/Mieters gegenüber Dritten; der Kunde bleibt alleiniger Verantwortlicher
der Veranstaltung.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die Eventlocation und der Kunde. Der Vertrag kommt
durch Annahme eines Antrags des Kunden durch die Eventlocation zustande.
2.2 Die Eventlocation haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden
haftet die Eventlocation bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet die Eventlocation nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Eventlocation verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit beruhen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Eventlocation ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen zu
erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen, einschließlich vom
Kunden direkt oder über die Eventlocation beauftragter Leistungen Dritter.
3.3 Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Vertragsschluss gültigen
Steuern. Änderungen der Umsatzsteuer oder neuer lokaler Abgaben nach
Vertragsschluss werden angepasst.
3.4 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann die Eventlocation Verzugszinsen nach den gesetzlichen
Bestimmungen verlangen.
3.5 Die Eventlocation kann angemessene Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen (z. B. Kreditkartengarantie) verlangen.
3.6 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen
aufrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder gesetzlich
zulässig.
4.2 Wurde ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, kann der Kunde bis dahin
kostenfrei zurücktreten.
4.3 Nach Ablauf eines Rücktrittsrechts oder bei Nichtvereinbarung besteht kein
Rücktrittsrecht; die Eventlocation behält die vereinbarte Vergütung unter
Anrechnung ersparter Aufwendungen.
4.4 Stornierungsbedingungen:
• bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Gesamtvolumens
erstattungsfähig,
• bis 90 Tage: 50 %,
• bis 28 Tage: 10 %,
• bis 1 Tag: 5 %.
5 RÜCKTRITT DER EVENTLOCATION
5.1 Die Eventlocation kann zurücktreten, wenn andere Kundenanfragen vorliegen
und der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht ausübt.
5.2 Bei nicht geleisteter Vorauszahlung nach Fristsetzung kann die Eventlocation
zurücktreten.
5.3 Außerordentlicher Rücktritt ist zulässig bei höherer Gewalt, irreführenden
Angaben des Kunden, Gefahr für Sicherheit oder Ruf der Eventlocation,
gesetzeswidriger Veranstaltung oder Verstoß gegen Ziffer 1.2.
5.4 Berechtigter Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Änderungen sind spätestens sieben Werktage vor Veranstaltung mitzuteilen.
6.2 Eine Reduktion der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % erlaubt der Eventlocation,
Räume zu tauschen, sofern zumutbar.
6.3 Abweichende Anfangs- oder Endzeiten werden in Rechnung gestellt, sofern kein
Verschulden der Eventlocation vorliegt.
7 GETRÄNKE
7.1 Der Kunde darf eigene Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Eventlocation.
8 DIENSTLEISTER
8.1 Dienstleister sind externe Personen, die nicht zu den Leistungen der Eventlocation
gehören, z. B. Catering, DJ, Band, Fotograf.
8.2 Alle vom Kunden eingesetzten Dienstleister müssen ihr Material grundsätzlich am
Veranstaltungstag wieder abholen. Ausnahmen nur nach vorheriger Vereinbarung.
9 TECHNIK UND ANSCHLÜSSE
9.1 Die Eventlocation kann technische Einrichtungen Dritter im Auftrag bereitstellen; der
Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe.
9.2 Nutzung eigener elektrischer Anlagen bedarf Zustimmung; Schäden an Anlagen gehen zu
Lasten des Kunden, soweit die Eventlocation sie nicht zu vertreten hat. Stromkosten können
pauschal berechnet werden.
9.3 Störungen an von der Eventlocation bereitgestellten Einrichtungen werden nach
Möglichkeit umgehend beseitigt; Zahlungen können nicht gemindert werden, soweit die
Eventlocation nicht haftet.
10 MITGEBRACHTER GEGENSTÄNDE UND HAFTUNG
10.1 Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden. Haftung nur bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu
verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits
eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher
Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der
Eventlocation abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation,
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes
eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11 ENDREINIGUNG
11.1 Für die Beseitigung des Dekomaterials ist der Kunde verantwortlich.
11.2 Alle gemieteten Räume müssen am Ende der Veranstaltung immer mindestens
besenrein verlassen werden. Eine komplette Endreinigung (Fegen, Wischen, Putzen) aller
Räume durch den Kunden kann schriftlich vereinbart werden.
11.3 Die Reinigung der Tischdecken ist im Pauschalpreis inbegriffen.
12 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
12.1 Der Kunde haftet für alle durch ihn, Gäste oder Dienstleister verursachten Schäden.
12.2 Sicherheitsleistungen können verlangt werden.
13 KAUTIONSREGELUNG (bei Veranstaltungen ohne Servicepersonal)
13.1 Der Mieter hinterlegt zur Absicherung etwaiger Schäden, Verschmutzungen oder eines
über das vereinbarte Getränkepaket hinausgehenden Verbrauchs eine Kaution in
angemessener und schriftlich vereinbarter Höhe.
13.2 Die Kaution ist spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig und ohne Abzug
auf unser Konto zu überweisen.
13.3 Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für:
Schäden an der Location, am Gebäude oder am Inventar, außerordentliche
Verschmutzungen und damit verbundene zusätzliche Reinigungsarbeiten, Mehrverbrauch
von Getränken oder Material, der über das vereinbarte Kontingent hinausgeht.
13.4 Nach der Veranstaltung erfolgt eine Prüfung der Räumlichkeiten sowie des
tatsächlichen Verbrauchs. Sofern keine Schäden, keine übermäßige Verschmutzung und kein
Mehrverbrauch festgestellt werden, wird die Kaution in voller Höhe innerhalb von 5
Werktagen auf das vom Veranstalter angegebene Konto zurückerstattet.
13.5 Eine teilweise oder vollständige Einbehaltung der Kaution erfolgt nur, wenn
entsprechende Kosten nachweislich entstanden sind. Etwaige Einbehalte werden dem
Veranstalter transparent und nachvollziehbar in Rechnung gestellt; Schäden werden
dokumentiert.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute: Amtsgericht Reutlingen; für Verbraucher
gesetzlich.
14.3 Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt.
Stand (12/2025)