Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Alten Gewölbekellers (nachfolgend Eventlocation/Vermieter genannt) sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4 Die Eventlocation übernimmt keine Verantwortung oder Pflichten des Kunden/Mieters gegenüber Dritten; der Kunde bleibt alleiniger Verantwortlicher der Veranstaltung.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die Eventlocation und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Antrags des Kunden durch die Eventlocation zustande.
2.2 Die Eventlocation haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Eventlocation bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Eventlocation nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Eventlocation verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Eventlocation ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen, einschließlich vom Kunden direkt oder über die Eventlocation beauftragter Leistungen Dritter.
3.3 Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Vertragsschluss gültigen Steuern. Änderungen der Umsatzsteuer oder neuer lokaler Abgaben nach Vertragsschluss werden angepasst.
3.4 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Eventlocation Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
3.5 Die Eventlocation kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (z. B. Kreditkartengarantie) verlangen.
3.6 Ferner ist die Eventlocation auch berechtigt eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig.
4.2 Wurde ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, kann der Kunde bis dahin kostenfrei zurücktreten.
4.3 Nach Ablauf eines Rücktrittsrechts oder bei Nichtvereinbarung besteht kein Rücktrittsrecht; die Eventlocation behält die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.
4.4 Stornierungsbedingungen:
5 RÜCKTRITT DER EVENTLOCATION
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eventlocation in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Eventlocation mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Eventlocation gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Eventlocation ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Eventlocation berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere von der Eventlocation nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – die Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventlocation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Eventlocation zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Eventlocation begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss der Eventlocation bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Die finale verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zu nennen.
6.2 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Eventlocation berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Eventlocation diesen Abweichungen zu, so kann die Eventlocation die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Eventlocation trifft ein Verschulden.
6.4 Sollte die verbindlich genannte Teilnehmerzahl (siehe 6.1) unterschritten werden, wird dennoch die verbindlich gemeldete bzw. vereinbarte Mindestteilnehmerzahl berechnet. Eine nachträgliche Reduzierung auf die tatsächlich erschienene Gästezahl ist ausgeschlossen.
6.5 Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung gemäß 6.1, gilt die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl als verbindlich und abrechnungsrelevant, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der erschienenen Gäste.
6.6 Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag höher sein als die verbindlich mitgeteilte Zahl, werden die darüber hinaus teilnehmenden Personen entsprechend der vereinbarten Pauschalen oder Einzelpreise nachberechnet.
7 GETRÄNKE
7.1 Der Kunde darf Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Eventlocation.
8 Dienstleister
8.1 Als Dienstleister gelten vom Veranstalter beauftragte Personen, die nicht zu den enthaltenen Leistungen des Alten Gewölbekellers gehören. Dies betrifft das Personal des Caterers, sowie DJ, Band, Fotograf oder sonstige engagierte Personen.
8.2 Alle vom Kunden beauftragten Dienstleister sind verpflichtet, Ihr Equipment am Veranstaltungstag vollständig abzubauen und abzutransportieren. Ausnahmen nur nach vorheriger Vereinbarung.
9 TECHNIK UND ANSCHLÜSSE
9.1 Soweit die Eventlocation für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf
Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Nutzung eigener elektrischer Anlagen bedarf Zustimmung; Schäden und Störungen an Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Eventlocation sie nicht zu vertreten hat. Stromkosten können pauschal berechnet werden.
9.3 Störungen an von der Eventlocation zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventlocation diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10 VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND BESCHAFFENHEIT MITGEBRACHTER SACHEN
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Die Eventlocation übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eventlocation.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventlocation abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11 ENDREINIGUNG
11.1 Für die Beseitigung des Dekomaterials ist der Kunde verantwortlich.
11.2 Alle gemieteten Räume müssen am Ende der Veranstaltung immer mindestens besenrein verlassen werden. Eine komplette Endreinigung (Fegen, Wischen, Putzen) aller Räume durch den Kunden kann schriftlich vereinbart werden.
11.3 Die Reinigung der Tischdecken ist im Pauschalpreis inbegriffen.
12 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
12.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
12.2 Sicherheitsleistungen können verlangt werden.
13 KAUTIONSREGELUNG (bei Veranstaltungen ohne Servicepersonal)
13.1 Der Mieter hinterlegt zur Absicherung etwaiger Schäden, Verschmutzungen oder eines über das vereinbarte Getränkepaket hinausgehenden Verbrauchs eine Kaution in angemessener und schriftlich vereinbarter Höhe.
13.2 Die Kaution ist spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig und ohne Abzug auf unser Konto zu überweisen.
13.3 Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für:
Schäden an der Location, am Gebäude oder am Inventar, außerordentliche Verschmutzungen und damit verbundene zusätzliche Reinigungsarbeiten, Mehrverbrauch von Getränken oder Material, der über das vereinbarte Kontingent hinausgeht.
13.4 Nach der Veranstaltung erfolgt eine Prüfung der Räumlichkeiten sowie des tatsächlichen Verbrauchs. Sofern keine Schäden, keine übermäßige Verschmutzung und kein Mehrverbrauch festgestellt werden, wird die Kaution in voller Höhe innerhalb von 5 Werktagen auf das vom Veranstalter angegebene Konto zurückerstattet.
13.5 Eine teilweise oder vollständige Einbehaltung der Kaution erfolgt nur, wenn entsprechende Kosten nachweislich entstanden sind. Etwaige Einbehalte werden dem Veranstalter transparent und nachvollziehbar in Rechnung gestellt; Schäden werden dokumentiert.
14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Reutlingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz.
14.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(Stand 12/2025)